Archiv Institut für Bauforschung - Meldungen aus dem Bauwesen

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2021

  • 16.12.2021  |  EU-Kommission will Gebäuderichtlinie verschärfen
    Alle Gebäude in Europa sollen ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sein. Dies will die EU-Kommission unter anderem in der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) festschreiben.
    Am 15. Dezember 2021 hat die Kommission ihre Vorschläge für eine Verschärfung der Gesetzesgrundlage vorgestellt. Demnach sollen neu errichtete öffentliche Gebäude bereits ab 2027 emissionsfrei sein. Für Sanierungen schlägt die EU-Kommission neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vor. Diese sehen vor, dass die 15 Prozent des Gebäudebestandes mit der schlechtesten Energieeffizienz bis 2027 bei Nichtwohngebäuden und bis 2030 bei Wohngebäuden von Klasse G auf mindestens Klasse F verbessert werden müssen. Diese angedachte Sanierungspflicht wird in Deutschland nach Angaben der Wohnungswirtschaft rund drei Millionen alte Häuser betreffen, die der schlechtesten Effizienzklasse G angehören.

    Die EU-Kommission will zudem die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises auch auf Gebäude ausdehnen, die einer größeren Sanierung unterzogen werden, auf Gebäude, für die ein Mietvertrag verlängert wird sowie auf alle öffentlichen Gebäude. Für Gebäude oder Gebäudeeinheiten, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, soll ebenfalls ein Ausweis Pflicht werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, Renovierungserwägungen in die Vorschriften für öffentliche und private Finanzierungen aufzunehmen und geeignete Instrumente – insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen bzw. ohne Eigenkapital – zu schaffen, ihr Wohneigentum sanieren zu können. Ab 2027 sollen keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau von Heizkesseln für fossile Brennstoffe gewährt werden. Die Mitgliedstaaten sollen zudem die rechtliche Möglichkeit erhalten, die Verwendung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten.

    Bereits jetzt haben Eigentümer die Möglichkeit, für effizienzverbessernde Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, staatliche Fördermittel zu beantragen. Energie-Effizienzexperten vom IFB unterstützen diese Maßnahmen im Rahmen der Baubegleitung.

  • 05.11.2021 |  Neubauförderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 wird zum 1. Februar 2022 eingestellt

    Die Bundesregierung hat beschlossen, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz anzupassen. Fördermittel sollen künftig gezielter dort eingesetzt werden, wo Treibhausgas-Minderungen einen größtmöglichen Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Somit werden vorrangig Maßnahmen gefördert werden, die möglichst hohe CO2-Einsparungen generieren. Damit werden in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen. Deshalb werden ab dem 1. Februar 2022 in den Programmen 261/263/264 sowie 461/463/464 die Förderstandards

    • Effizienzhaus/-gebäude 55,
    • Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien und
    • Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau

    eingestellt. Für diese Neubau-Förderstandards können nur noch bis einschließlich 31. Januar 2022 Anträge gestellt werden!

    Das Institut für Bauforschung e.V. (IFB) berät und unterstützt Antragsteller – bitte beachten Sie, dass Anträge eine gewisse Vorlaufzeit für Ausarbeitung und Prüfung benötigen sowie die Bearbeitungskapazitäten begrenzt sind. Bitte stellen Sie Anfragen daher rechtzeitig!

    Weitere Informationen gibt es unter https://www.kfw.de oder beim KfW-Infocenter telefonisch unter 0800 539 9002 (kostenfreie Servicerufnummer, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) sowie per E-Mail über das Kontaktformular der KfW.

  • 15.10.2021  |  Feierliche Verleihung der Förderpreise der Victor Rizkallah-Stiftung

    In einer Feierstunde im Festsaal des Königlichen Pferdestalls der Leibniz Universität Hannover wurden in Anwesenheit des Stifterpaares, der Preisträger, der Laudatoren und Gäste am 15.10.2021 die diesjährigen Förderpreise der Victor Rizkallah-Stiftung verliehen. In feierlichem Rahmen wurden die Preisträgerinnen und Preisträger für ihre herausragenden Masterarbeiten und Dissertationen unter anderem in den Bereichen Bauingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften und Landschaftsbau gewürdigt.

  • 14.10.2021  |  Abschlussbericht veröffentlicht: Bundesmodellvorhaben Variowohnungen in Bremerhaven-Lehe

    Konzentrierte Stadterneuerung in einem vom Leerstand und vernachlässigten Immobilien betroffenen Quartier – das ermöglicht das Ultra-Vario-Haus in der Heinrichstraße 34. Das Gründerzeitgebäude hatte lange Zeit leer gestanden, die bauliche Vernachlässigung ließ eine Sanierung nicht mehr zu. Die Stadt Bremerhaven erwarb das Gebäude und übertrug es für einen symbolischen Euro an die Städtische Wohnungsgesellschaft Bremerhaven mbH (STÄWOG). Von Beginn an mit dabei: das Institut für Bauforschung e.V. (IFB), das durch prozess- und baubegleitende Analysen maßgeblich am Planungs- und Bauprozess beteiligt war.

    Die STÄWOG entschied sich für einen Ersatzneubau mit der Erstnutzung als Studierendenhaus. Das Förderprogramm des Bundes „Variowohnungen“ spielte dabei eine entscheidende Rolle. Denn: Der Neubau der Studierendenwohnungen konnte finanziell gefördert werden, wenn diese konzeptionell auch für die potenzielle Nutzung durch ältere Menschen vorbereitet würden. Das Ziel: bezahlbare, gleichzeitig aber auch nachhaltige, barrierefreie und architektonisch qualitätsvolle Wohnungen mit maximaler (baulicher) Variabilität sowie ein Mehrwert passender räumlicher Angebote und sozialer Einbindung für die Zielgruppen – Studierende und ältere Menschen. Das Studierendenhaus ist am 12. März 2020 offiziell eröffnet worden. Nun ist der Abschlussbericht des Projektes erschienen und ist ab sofort abrufbar unter:

    https://www.zukunftbau.de/projekte/modellvorhaben/modellvorhaben-variowohnungen/bremerhaven

  • 13.09.2021  |  75 Jahre Institut für Bauforschung: Jubiläum mit Gästen

    Das Institut für Bauforschung e.V. (IFB) feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Am 23. Mai 1946 wurde das „Niedersächsische Institut für Bauforschung“ mit maßgeblicher Förderung des Landes Niedersachsen in Hannover gegründet. Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg war es – fast zeitgleich mit der „Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen“ in Kiel – aus der „Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliches Bauen“ (gegr. 1920) und der späteren Deutschen Akademie für Bauforschung hervorgegangen. Die Eintragung des neuen Instituts ins Vereinsregister erfolgte im Januar 1947. 1948 wurde das „Niedersächsische Institut für Bauforschung“ in „Institut für Bauforschung e.V., Hannover“ umbenannt.

    Im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung kam ein – aufgrund der Pandemiesituation – kleiner Kreis von Gratulanten zusammen. Die geschäftsführende Direktorin des IFB, Dipl.-Ing. Heike Böhmer, empfing die Gäste in den frisch renovierten und sanierten Büroräumen des Instituts an der Markuskirche.

    Mitglieder des Vorstandes und Kuratoriums des IFB gratulierten (von links): Thomas H. Morszeck, Institutsleiter Fraunhofer IRB, Jörn P. Makko, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen e.V., René Hagemann-Miksits, Stv. Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V., Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e.V., Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen, Dr. Sebastian Reddemann, Mitglied des Vorstands, VHV Allgemeine Versicherung AG, Heike Böhmer, geschäftsführende Direktorin des IFB und Staatssekretär Frank Doods (in Vertretung für Olaf Lies, Minister Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz).

  • 08.09.2021  |  75 Jahre ARGE e.V. Kiel

    Auf der diesjährigen NordBau in Neumünster wurde in einer Feierstunde das 75jährige Bestehen der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen Kiel (ARGE e.V.) gewürdigt, das am 21. Februar diesen Jahres begangen wurde. Die IFB-Geschäftsführerin, Heike Böhmer, war anwesend und gratulierte dem „Schwesterverband“, der in 1946 gemeinsam mit dem IFB aus der Akademie der Bauforschung hervorgegangen war, zum (gemeinsamen) Jubiläum.

    Mehr zur ARGE: https://arge-ev.de/

  • 06.09.2021  |  Verleihung des HANNOVERPREISES 2020/21

    Am 6. September 2021 wurde in feierlichem Rahmen der 15. Hannoverpreis 2020/21 vom WirtschaftsKreis Hannover e.V. unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil verliehen. Zum Thema „Klimaschutz – Chancen und Herausforderungen für Unternehmen“ wurde das Siegerunternehmen „JA-Gastechnology GmbH“ durch Herrn Staatssekretär Doods ausgezeichnet.

  • 22.07.2021  |  Fachliche Unterstützung für Betroffene der Hochwasserkatastrophen
    Liebe Bauherren, Haus- und Wohnungsbesitzer und Bewohner in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern!

    Erschüttert, betroffen und sprachlos über die Folgen der Naturkatastrophen in den drei Bundesländern möchten wir nicht nur mit einer Geldspende unterstützen, sondern auch aktiv mit dem helfen, was wir fachlich können. Da wir Hilfe vor Ort nicht leisten können, machen wir Ihnen hiermit folgendes Angebot:

    Wir beraten Sie kostenfrei zu Ihren Fragen zu Feuchte- oder Feuchtefolgeschäden an Ihrem Gebäude! Sie können uns kontaktieren per Telefon, per Mail oder per Post. Wir werden Sie im Rahmen unserer technischen und zeitlichen Möglichkeiten aus der Ferne unterstützen mit Informationen, Empfehlungen oder auch Kontakten.

    Wir wissen aus unserer Arbeit, dass gerade im Bereich der Feuchteschäden sehr viele Fragen und Unsicherheiten bestehen. Deshalb scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren! Unser Angebot ersetzt zwar keine Sachverständigen- oder Gutachterleistungen vor Ort, hilft aber im ersten Schritt oft weiter und gibt Ihnen Sicherheit beim Handeln.

    Sie erreichen uns:
    Per Telefon: 0511 965160
    Per E-Mail: office@bauforschung.de
    Per Post: An der Markuskirche 1 in 30163 Hannover

    Alles Gute wünscht Ihnen

    das Team des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover

  • 21.07.2021  |  56. Frankfurter Bausachverständigentag am 1.10.2021: Konstruktion trifft Funktion – neue Bauweisen, neue Probleme?

    Der 56. Frankfurter Bausachverständigentag der RG-Bau wird erneut online durchgeführt. Im Fokus stehen in diesem Jahr besondere Bauweisen: Welche Schadenbilder sind für sie typisch und wie können Mängel vermieden und behoben werden?

    Hintergrund ist, dass sich Bauausführende, Bausachverständige und Planende vermehrt mit Mängeln und Schadenbildern in Zusammenhang mit Effizienzhausstandards beschäftigen müssen. Verschiedene Bauweisen werden zukünftig eine größere Rolle spielen: Hybride Bauweisen, Holzbau oder begrünte Bauteile sind nur einige Beispiele. Anhand von Praxisbeispielen wird zudem der Frage auf den Grund gegangen, welche Schadenbilder dabei typisch sind und worin ihre Ursachen während der Planungs- oder Ausführungsphase liegen. Namhafte Bausachverständige und Fachleute aus der Praxis stellen neueste Erkenntnisse zu den Konstruktionen sowie Besonderheiten dieser Bauweisen beim Schall- und Brandschutz vor. Und: An anschaulichen Beispielen werden Schadenursachen aufgezeigt und dargelegt, wie diesen vorbeugt sowie bestehende Schwachstellen behoben werden können. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem Rechtsvortrag zu den juristischen Stolpersteinen beim Schall- und Brandschutz.

    Auch in der Online-Version bietet der Bausachverständigentag die Gelegenheit zur Diskussion mit den Referenten; Fragen können direkt im Anschluss an die Vorträge gestellt werden. Im Rahmen einer Online-Ausstellung können sich die Teilnehmenden über neue Produkte informieren und untereinander austauschen.

    Anmeldung, Programm und weitere Informationen gibt es unter: www.bst.events

  • 12.07.2021  |  Schadenfälle im Tiefbau sind Thema

    Thema des Monats im aktuellen Baurundblick des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen sind Schadenfälle im Tiefbau. „Schnell und billig gefährdet die Infrastruktur“ so der Titel des informativen Artikels. Unter anderem kommen darin Jörn P. Makko, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbands Niedersachsen-Bremen sowie Heike Böhmer, Leiterin des Instituts für Bauforschung e.V. (IFB) zu Wort. Lesenswert!

    Den Baurundblick mit weiteren interessanten Themen rund um das Bauen finden Sie hier: https://www.bauindustrie-nord.de/system/files/2021_06_brb.pdf

  • 06.07.2021  |  Ergebnisse des VHV Bauschadenberichtes Tiefbau und Infrastruktur 2020/21 im aktuellen UnternehmerBrief 

    Der aktuelle UnternehmerBrief Bauwirtschaft, einer der führenden Ratgeber für Führungskräfte in der Bauwirtschaft, widmet in seiner aktuellen Ausgabe dem VHV Bauschadenbericht Tiefbau und Infrastruktur 2020/21 den Leitartikel. Darin werden auf sechs Seiten Ergebnisse des Forschungsberichtes vorgestellt und zusammengefasst.
    Die Schwerpunkte sind dem Bericht angepasst: So gibt es einen Einblick in die Theorie des Bauens mit Entwicklung, Status, rechtlichen Aspekten, einen (Rück-)Blick auf Bauschäden und Bauqualität im Tiefbausektor, eine umfassende Analyse aktueller Schadendaten sowie einen Überblick zur Entwicklung der Schadenzahlen und Schadenkosten – durch zahlreiche Grafiken anschaulich aufbereitet. Zudem werden konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Bauqualität vorgestellt.

    Ergänzt wird der umfassende und informative Artikel durch einen Überblick zur aktuellen Rechtslage sowie ein UBB extra zum Thema „Kabel- und Leitungsschäden vor Gericht – Ein Blick in die Rechtsprechung“. Absolut lesenswert.

    Der aktuelle UnternehmerBrief Bauwirtschaft ist hier erhältlich: www.ernst-und-sohn.de/unternehmerbrief-bauwirtschaft

  • 29.06.2021  |  „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ersetzt die bisherige Förderung der KfW
    Die Förderung für energieeffiziente Gebäude wird im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 von der Bundesregierung stetig weiterentwickelt. Zum 01. Juli 2021 startet die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese gilt für alle Wohngebäude, zum Beispiel für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Wohnheime sowie für alle Nichtwohngebäude, zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Bauten oder Krankenhäuser. Den Förderkredit „KfW-Energie-effizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Programm 151, 152, 153 bzw. 276, 277, 278)“ können Bauherren noch bis zum 30. Juni 2021 bei der KfW beantragen. Vom 1. Juli 2021 an können die neuen Förderprodukte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Auch für die Maßnahmen, die mit den neuen Produkten der BEG gefördert werden, ist i.d.R. ein Energieeffizienz-Experte hinzuzuziehen.

    Weitere Informationen zu den Förderprogrammen gibt es hier: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude

  • 02.06.2021  |  Neue Kurzstudie veröffentlicht: Die zehn häufigsten Mängel im Tiefbau bei Ein- und Zweifamilienhäusern (vermeiden)
    Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) führt gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung e.V. (IFB) regelmäßig Studien durch, um die Mangelschwerpunkte beim Bauen zu identifizieren, Entwicklungen zu beobachten und Handlungsempfehlungen für die Tätigkeit der Bauherrenberater zur Absicherung der Bauherren abzuleiten. Auffällig ist, dass bestimmte Fehler oder Mängel häufiger vorkommen bzw. bestimmte Bauteile öfter betroffen sind. Die aktuelle Untersuchung gibt einen Überblick über die zehn am häufigsten vorkommenden Mängel im Tiefbaubereich. Anschaulich erläutert durch Fallbeispiele, die in der Praxis bei Neubau, Nutzung, Modernisierung oder Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern besonders oft vorkommen und bei denen Fehler gegebenenfalls auf der Grundlage von Mängeln und Schäden eine Rolle spielen. Ziel dieser Kurzstudie: Bauherren sollen problematische Bereiche bereits im Vorfeld kennen bzw. im konkreten Fall frühzeitig Mängel identifizieren können. So werden häufige Ursachen von Mängeln und Schäden erläutert sowie Tipps und Ratschläge für den Schadenfall gegeben. Informationen, wie durch Mängel entstandene Probleme und Schäden fachgerecht beseitigt werden, wie eine Regulierung bzw. Verteilung der entstandenen Kosten aussehen kann und vor allem, wie die Probleme grundsätzlich vermieden werden, komplettieren die Untersuchung. Die Studie ist abrufbar unter https://www.bsb-ev.de/politik-presse/analysen-studien/
  • 26.05.2021  |  4. Corona-Kurzbefragung zeigt: Planungsbüros ringen weiterhin mit Pandemie-Auswirkungen
    Die Zahl der Planungsbüros, die negative wirtschaftliche Folgen spüren, ist in den vergangenen zwölf Monaten kontinuierlich zurückgegangen. Jedoch gibt ein Drittel der Befragten an, unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu leiden. Ebenfalls gut 30 Prozent der Büroinhaber erwarten für die kommenden drei Monate eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Betroffen sind vor allem Büros mit gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern. Dies sind Ergebnisse der vierten bundesweiten Befragung, die Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer durchgeführt haben. Beteiligt hatten sich mehr als 5.000 Planerinnen und Planer.
    Deutlich wurde auch, dass die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Ingenieur- und Architekturbüros inzwischen anders gelagert sind als zu Beginn der Krise. Während sich der Auftragseingang stabilisiert hat und weniger Büros über abgesagte oder verschobene Aufträge klagen, steigt der Anteil der Büros, die mit Personalausfällen auf der Baustelle oder im eigenen Büro zu kämpfen haben. Sprunghaft gestiegen ist im Vergleich zu der Befragung im November 2020 zudem der Anteil der Büros, die über Verzögerungen in den Genehmigungsprozessen, Lieferverzögerungen sowie Materialengpässen auf Baustellen klagen.

    Die Ergebnisse der Online-Umfrage, die vom 19. bis 28. April 2021 durchgeführt wurde, sind unter folgendem Link abrufbar: https://bingk.de/wp-content/uploads/2021/05/2021_BAK_BIngK_Corona-4_Bericht-Ingenieure.pdf

  • 23.05.2021  |  75. Jahre Institut für Bauforschung
    Das „Niedersächsische Institut für Bauforschung“ wurde am 23. Mai 1946 mit maßgeblicher Förderung des Landes Niedersachsen in Hannover gegründet. Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg ist es aus der „Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliches Bauen“ (gegr. 1920) und der späteren Deutschen Akademie für Bauforschung hervorgegangen. Die Eintragung des neuen Instituts ins Vereinsregister erfolgte im Januar 1947. 1948 wird das „Niedersächsische Institut für Bauforschung“ in „Institut für Bauforschung e.V., Hannover“ umbenannt. Bis heute kann das IFB auf eine erfolgreiche Geschichte zurückblicken. In all den Jahren stets im Fokus: die wissenschaftliche Forschung und deren Förderung auf den Gebieten Planung im Bauwesen, Baustoffe, Bauarten, Baubetrieb sowie Bauschäden und deren Ursachen. Die Devise: Erfolg durch Erfahrung – damals, heute und auch in Zukunft. Happy Birthday IFB!

  • 29.04.2021  |  Achtung: Übergangsfrist für Energieausweise endet am 1. Mai 2021
    In § 112 GEG sind Übergangsvorschriften für Energieausweise festgelegt. Darin ist geregelt, dass für Energieausweise für Verkauf, Vermietung und Verpachtung die Vorschriften der Energieeinsparverordnung bis 1. Mai 2021 weiter anzuwenden sind. Danach müssen Energieausweise nach GEG ausgestellt werden.
    Weitere Informationen finden Sie unter https://www.energie-fachberater.de/news/gebaeudeenergiegesetz-geg-2020-das-ist-neu-beim-energieausweis.php

  • 16.04.2021  |  Onlineveranstaltung: Berliner Energietage 2021 vom 21. – 23. und 28. – 30. April
    Auch die Energietage 2021 werden vollständig digital durchgeführt und wollen auf diesem Weg den politischen Diskurs von Energiewende und Klimaschutz voranbringen. An insgesamt sechs Tagen können Teilnehmer bei mehr als 300 Vorträgen Wissen vertiefen, in mehr als 100 Einzelveranstaltungen kontroverse Themen diskutieren oder sich mit der größten Energiewende-Community in der DACH-Region vernetzen. Erstmalig halten vier Bundesminister/innen Vorträge. Sowohl Bundesumweltministerin Svenja Schulze als auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesfinanzminister Olaf Scholz sowie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey haben ihre Mitwirkung zugesagt. Neben politischen Entscheidungsträgern gehen führende Wissenschaftler/innen, Spitzenvertreter/innen aus Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Top-Manager/innen der Energiebranche auf den Energietagen 2021 in den Austausch mit den Teilnehmenden.

    Die Veranstaltungen sind in ein umfangreiches Kongress-Programm mit mehr als 100 Foren, u.a. zu den Schwerpunkten Energie- und Klimapolitik, Energiewirtschaft und Wärmewende eingebettet..

    Die kostenfreie Anmeldung sowie weitere Informationen gibt es unter www.energietage.de.

  • 15.04.2021  |  Onlineveranstaltung: 12. Norddeutsche Geothermietagung am 5. und 6. Mai 2021
    In dieser besonderen Zeit wird auch die 12. Norddeutsche Geothermietagung digital durchgeführt – mit Video-Fachvorträgen zu aktuellen Rahmenbedingungen, Technologien und Projektbeispielen der oberflächennahen Geothermie und Gelegenheit zum virtuellen Networking. Den Auftakt der Veranstaltung bildet ein landespolitischer Impuls des Niedersächsischen Ministers für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies. Veranstalter sind das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) und die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft von Stadt und Region Hannover, hannoverimpuls, in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.
    Gastgeber der Online-Veranstaltung ist die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen mit dem Videokonferenzdienst Zoom. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.

    Weitere Informationen und Anmeldungen unter www.norddeutsche-geothermietagung.de

  • 18.03.2021  |  Neuerscheinung: VHV-Bauschadenbericht Tiefbau 2020/21 jetzt erhältlich!
    Der VHV-Bauschadenbericht Tiefbau und Infrastruktur 2020/21 ist soeben erschienen. Der Bericht ist der zweite Teil der Bauschadenreihe, deren erster Teil – der VHV-Bauschadenbericht Hochbau 2019/20 – im Frühjahr vergangenen Jahres erschienen ist. Grundlage des Berichts war, wie im ersten Teil, eine umfangreiche Datenauswertung zu Baumängeln und Bauschäden. Der Fokus lag dieses Mal auf den Bereichen Tiefbau und Infrastruktur.
    Das Institut für Bauforschung e.V. (IFB) hat auch den zweiten Bauschadenbericht im Auftrag der VHV Versicherungen erstellt. Die Ergebnisse vermitteln ein aktuelles Abbild der Planungs- und Bauqualität in Deutschland. Zudem sind zahlreiche informative Beiträge, Statements und Interviews verschiedener am Planungs-und Bauprozess beteiligter Akteure enthalten, die sich mit der Qualitätsverbesserung und Bauschadenprävention befassen – aktuell und sehr spannend.
    Der Bericht ist als E-Book und Printversion für alle Interessenten verfügbar!

    Den Bauschadenbericht als E-Book zum kostenlosen Download sowie weiterführende Informationen, Daten und Fakten zum Thema finden Sie bei den VHV-Bauexperten:
    https://www.vhv-bauexperten.de/vhv-bauforschung

    Über den Fraunhofer IRB Verlag ist der Bericht ebenfalls erhältlich: https://www.baufachinformation.de/vhv-bauschadenbericht/buecher/253536

  • 16.03.2021  |  Online-Veranstaltung: Energieeffizient bauen und sanieren – neue Pflichten und Förderungen in 2021
    „Energieeffizient bauen und sanieren – neue Pflichten und Förderungen in 2021“ ist das Thema des 5. WirtschaftsDienst Forums Immobilien am Montag, 22. März 2021 in der Zeit von 15.30 bis 17.45 Uhr. In der digital als Videokonferenz (Zoom-Meeting) durchgeführten Veranstaltung informieren Experten über die neuen Pflichten und Förderungen rund um das energie-effiziente Bauen und Sanieren – aktuell und praxisnah. Hintergrund ist das zum 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), das neue Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden enthält. Davon betroffen sind auch gewerblich genutzte Immobilien. Darüber hinaus bietet die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2021 interessante staatliche Zuschüsse zur Umsetzung der neuen Standards. Die Veranstaltung richtet sich an Eigentümer und Nutzer von Gewerbeimmobilien. Geplant ist ein Informations- und Meinungsaustausch mit Branchenexperten und Entscheidungsträgern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung.

    Weitere Informationen und Anmeldungen unter https://www.wirtschaftsdienst-forum.de/immobilien

  • 10.03.2021  |  Anpassung der KfW-Förderbedingungen in 2021
    Wichtige Neuerungen für Bauherren, Eigentümer und am Bau Beteiligte: Einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen werden nun vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, nicht mehr von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für Einzelmaßnahmen kann jedoch weiterhin der Förderkredit Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) bei der KfW beantragt werden. Für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus gilt eine Übergangsfrist: Der Zuschuss kann noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden. Vom 01.07.2021 an kann bei der KfW ein Antrag auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt die Förderprogramme für energetische Sanierungen – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) – und für energieoptimierte Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Darin enthalten sind zahlreiche Neuerungen, zum Beispiel, dass sämtliche Förderangebote mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden können.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.energie-experten.org/energie-sparen/energieberatung/beg-foerderung

  • 01.03.2021  |  Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Darin sind das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammengeführt und die Anforderungen an Energieeffizienz und für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierung vereinfacht worden. Das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG sind durch das Inkrafttreten des GEG außer Kraft gesetzt. Durch das GEG sind europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt worden.

    Das neue GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. So verpflichtet es etwa Bauherren, sich für die Nutzung mindestens einer Form Erneuerbarer Energie zu entscheiden (z.B. Solaranlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Geothermie, Fernwärme). Neu ist, dass die beim Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien künftig auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom erfüllt werden kann. Bei wesentlichen Renovierungen ist nun eine Energieberatung Pflicht. Für Energieausweise gelten zahlreiche Neuerungen: Neben Verkäufern und Vermietern sind nun auch Makler verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Darin müssen zukünftig auch die CO2-Emissionen des Gebäudes angegeben werden. Ferner ist im GEG eine Aktualisierung der Nachrüstpflichten bei Heizkesseln, die bei Einbau vor 1991 oder nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden dürfen, sowie ein Verbot von Ölheizungen nach 2026 (mit zahlreichen Ausnahmen) enthalten.

    Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

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