- 19.04.2018
Deutsch-französisches Kolloquium « Energieeffiziente Gebäude und Bauqualität » - 08.04.2018
Früherer Sozialminister und Vorsitzender des IFB Vorstands Schnipkoweit gestorben - 22.02.2018
Bundesbauministerin Barbara Hendricks zeichnet 20 Modellvorhaben zum "Variowohnen" auf der bautec in Berlin aus
Projekte
- 2016
Verlängerung bis 2018: Sennestadt-Sanierungsmanagement - 2016
NEU: "Analyse von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" - 2016
NEU Mängel und Schäden bei Einzelmodernisierungsmaßnahmen

Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen und Behörden sein, die an der Erfüllung der Aufgaben des Instituts durch Mitarbeit und finanzielle Beiträge mitwirken. In besonderen Fällen kann ordentliches Mitglied auch ohne finanzielle Beiträge werden, wer die Arbeit des Instituts mit seinen Einrichtungen oder durch seine Mitarbeit wesentlich fördert, oder wer als korrespondierendes Mitglied besonders wertvolle Arbeit geleistet hat.
Außerordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Behörden sein, die die Aufgaben des Instituts in hervorragender Weise fördern oder sich dazu bereit erklärt haben.
Korrespondierende Mitglieder können natürliche Personen sein, die die Arbeit des Instituts durch Mitarbeit und Beratung fördern.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand die Aufnahme als Mitglied ab, so kann der Bewerber die Entscheidung der Mitgliederversammlung anrufen. Gegen die Entscheidung der Mitgliederversammlung gibt es kein Rechtsmittel. Beschäftigte des Instituts können nicht Mitglied sein.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Verlust der Rechtspersönlichkeit bei juristischen Personen oder Austritt aus dem Verein.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres.
Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Instituts keinen Anteil aus dem Vermögen des Instituts.
Beiträge
Die Mitglieder, mit Ausnahme der korrespondierenden Mitglieder, leisten einen zu Beginn des Jahres fälligen Jahresbeitrag, dessen Höhe jeweils von der Mitgliederversammlung für das kommende Jahr festgesetzt wird.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Den Mitgliedern steht das Recht der Teilnahme an der Mitgliederversammlung und den Veranstaltungen des Instituts nach Maßgabe der Satzung zu.
Die Mitglieder verpflichten sich, den Bestimmungen der Satzung und den Beschlüssen der Vereinsorgane Folge zu leisten und die gemeinsamen Interessen und Aufgaben des Instituts zu fördern. Sie sind insbesondere verpflichtet, die Beiträge oder Gebühren pünktlich zu zahlen und die Umfragen des Instituts zu beantworten.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den ordentlichen, den außerordentlichen und den korrespondierenden Mitgliedern zusammen. Juristische Personen und Behörden werden in der Mitgliederversammlung von nur einer natürlichen Person vertreten. Die außerordentlichen und korrespondierenden Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung nur eine beratende Stimme. Der Vorsitzende des Kuratoriums nimmt an der Mitgliederversammlung mit beratender Stimme teil.
Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.